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Informationen zur Bundestagswahl 2025
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Bundestagswahl 2025, welche am 23.02.2025 stattfinden wird.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Webseite Tamm - BTW2025 an. Beim Aufruf des Links für den Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post mit der Deutschen Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@tamm.org einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Iris Schaich, Tel.: 07141-6061322, E-Mail: i.schaich@tamm.org
das Wahlamt ist für Sie während den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Wenn Sie ein Anliegen haben, dürfen Sie gerne vorab telefonisch einen Termin unter der Tel. 606-1322 vereinbaren.
Die Stadtverwaltung wird im Januar 2025 die entsprechenden Schreiben zur Abfrage und Einteilung der Wahlhelfer für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025 versenden. Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Wahlhelfern für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement. Ohne den Einsatz der zuverlässigen Wahlhelfer wäre eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen gar nicht möglich.
Information zum Versand der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl
Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger schon jetzt darauf hinweisen, dass die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 aus organisatorischen Gründen, die wir nicht beeinflussen können, voraussichtlich erst in der Zeit nach Freitag, den 07.02.2025 von uns versandt werden können.
Wegen der knappen Zeit empfehlen wir, wenn möglich, eine Stimmabgabe im Wahllokal. Besonders aber möchten wir die Wählerinnen und Wähler, deren Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden sollen als ihre Wohnungsanschrift, bitten, den Briefwahlantrag mit der abweichenden Versandanschrift rechtzeitig zu stellen – wegen der engen Fristsetzung muss dies beachtet werden. Weitere Informationen zum Briefwahlantrag finden Sie bei der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html.
Wir bedauern die knappe Frist und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und bitten um Verständnis und Beachtung.
Ihre Stadtverwaltung