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RG = Regelgruppe Mo-Fr 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, Di+Do 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
VÖ = verlängerte Öffnungszeiten Mo-Fr 07:30 - 13:30 Uhr
VÖ² = verlängerte Öffnungszeiten Mo-Fr 07:30 - 14:30 Uhr
GT = Ganztagesbetreuung Mo-Fr 07:00 - 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr
KR = Krippe
ü3 = Kinder über 3 Jahre
u3 = Kinder unter 3 Jahre
Betreuungsform | Elternbeitrag je Kind bei ... Kind/ern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt | |||
---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
Regelbetreuung (RG) | 138,00 € | 107,00 € | 72,00 € | 24,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) | 173,00 € | 130,00 € | 87,00 € | 35,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 14:30) | 204,00 € | 153,00 € | 102,00 € | 41,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT15 / ü3) | 274,00 € | 206,00 € | 137,00 € | 55,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT17 / ü3) | 349,00 € | 262,00 € | 175,00 € | 70,00 € |
|
| |||
Kleinkinder (KR / VÖ u3) | 408,00 € | 303,00 € | 205,00 € | 81,00 € |
Kleinkinder (KR / GT15 u3) | 544,00 € | 408,00 € | 272,00 € | 109,00 € |
Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Änderung bei der Kinderzahl wird jeweils ab dem der Änderung folgenden Monat berücksichtigt. Ebenso verhält es sich bei Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Der Ü3-Betrag gilt ab dem Folgemonat. Der Elternbeitrag ist in zwölf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Verpflegungskosten:
Zzgl. bei den verlängerten Öffnungszeiten (derzeit noch hinzubuchbar)
Zzgl. bei der Ganztagesbetreuung
Zzgl. für alle Betreuungsformen (RG, VÖ, GT)
Der Verpflegungskostenbetrag ist in elf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. In dem Monat, in den der größte Teil der Sommerferien der Einrichtungen fällt, ist der Verpflegungskostenbetrag nicht zu bezahlen.
Betreuungsform | Elternbeitrag je Kind bei ... Kind/ern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt | |||
---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
Regelbetreuung (RG) | 148,00 € | 115,00 € | 78,00 € | 26,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) | 185,00 € | 139,00 € | 93,00 € | 47,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 14:30) | 218,00 € | 164,00 € | 109,00 € | 55,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT15 / ü3) | 294,00 € | 221,00 € | 147,00 € | 74,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT17 / ü3) | 374,00 € | 281,00 € | 187,00 € | 94,00 € |
|
| |||
Kleinkinder (KR / VÖ u3) | 439,00 € | 326,00 € | 220,00 € | 87,00 € |
Kleinkinder (KR / GT15 u3) | 586,00 € | 440,00 € | 293,00 € | 147,00 € |
Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Änderung bei der Kinderzahl wird jeweils ab dem der Änderung folgenden Monat berücksichtigt. Ebenso verhält es sich bei Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Der Ü3-Betrag gilt ab dem Folgemonat. Der Elternbeitrag ist in zwölf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Verpflegungskosten:
Zzgl. bei den verlängerten Öffnungszeiten (derzeit noch hinzubuchbar)
Zzgl. bei der Ganztagesbetreuung
Zzgl. für alle Betreuungsformen (RG, VÖ, GT)
Der Verpflegungskostenbetrag ist in elf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. In dem Monat, in den der größte Teil der Sommerferien der Einrichtungen fällt, ist der Verpflegungskostenbetrag nicht zu bezahlen.
Betreuungsform | Elternbeitrag je Kind bei ... Kind/ern unter 18 Jahren im gleichen Haushalt | |||
---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 |
Regelbetreuung (RG) | 159,00 € | 123,00 € | 84,00 € | 28,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) | 199,00 € | 150,00 € | 100,00 € | 50,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 14:30) | 235,00 € | 177,00 € | 118,00 € | 59,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT15 / ü3) | 315,00 € | 237,00 € | 158,00 € | 79,00 € |
Ganztagesbetreuung (GT17 / ü3) | 402,00 € | 302,00 € | 201,00 € | 101,00 € |
|
| |||
Kleinkinder (KR / VÖ u3) | 471,00 € | 350,00 € | 236,00 € | 93,00 € |
Kleinkinder (KR / GT15 u3) | 628,00 € | 471,00 € | 314,00 € | 157,00 € |
Der monatliche Elternbeitrag richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Änderung bei der Kinderzahl wird jeweils ab dem der Änderung folgenden Monat berücksichtigt. Ebenso verhält es sich bei Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Der Ü3-Betrag gilt ab dem Folgemonat. Der Elternbeitrag ist in zwölf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Verpflegungskosten:
Zzgl. bei den verlängerten Öffnungszeiten (derzeit noch hinzubuchbar)
Zzgl. bei der Ganztagesbetreuung
Zzgl. für alle Betreuungsformen (RG, VÖ, GT)
Der Verpflegungskostenbetrag ist in elf gleich bleibenden Monatsbeträgen in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. In dem Monat, in den der größte Teil der Sommerferien der Einrichtungen fällt, ist der Verpflegungskostenbetrag nicht zu bezahlen.
Hier finden Sie die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Tamm.