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Nach § 5 Absatz 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) werden in den Kindertages-einrichtungen Elternbeiräte gebildet. Der Elternbeirat in den Kindertageseinrichtungen ist die Vertretung der Eltern der aufgenommenen Kinder. Er hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen, den Kontakt zum Elternhaus herzustellen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern. Zur Bildung des Elternbeirats werden die Eltern der aufgenommenen Kinder nach Beginn des Kitajahres vom Träger einberufen. Der Elternbeirat besteht aus mindestens zwei Mitgliedern aus jeder Gruppe. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Das Wahlverfahren bestimmen im Übrigen die Eltern.
Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammenschließen.
Gesamtelternbeirat der Tammer Kindertageseinrichtungen