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Beginn der Beitragsberechnung für das Schuljahr ist immer der 01. September des jeweiligen Kalenderjahres. Bei Neuanmeldungen während des Schuljahres der Monat der Anmeldung.
Für die Anmeldung zu den ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten von Grundschülern (ekB) sowie die Ferienbetreuung benötigen Sie die jeweiligen Anmeldeformulare der Stadt.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ohne ekB Anmeldung ist für alle Tammer Grundschulkinder sowie Kinder der Grundschulförderklasse und Sprachheilschule möglich.
Das Anmeldeformular 2024-25 finden Sie hier.
Das Anmeldeformular 2025-26 finden Sie hier.
Das Betreuungsangebot für Schüler der Grundschulförderklasse oder der Sprachheilschule ist ein Betreuungsangebot außerhalb des Schulbetriebs. Für Sie gelten nicht die Rahmenbedingungen der Ganztagesschule. Eine Teilnahme an den Angeboten der Ganztagesschule ist deshalb nicht möglich.
Bitte geben Sie das Anmeldeformular in der jeweiligen Grundschülerbetreuung ab. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Anmeldung und den ergänzenden kommunalen Angeboten. Nach Aufnahme erhalten Sie eine Bestätigung von der Stadt Tamm.
Für Änderungen oder Abmeldungen während dem Schuljahr verwenden Sie bitte das Änderungsformular der Stadt.
Für Änderungen/Abmeldungen gelten die Stichtage 30.09/31.10./31.01. und 30.04. des laufenden Schuljahres.
Sie müssen 4 Wochen im Voraus schriftlich bekannt gegeben und immer in der jeweiligen Grundschülerbetreuung abgeben werden.
Ab dem 1. Mai ist eine Kündigung der ergänzenden kommunalen Betreuungsangebote ekB 15/ekB17 für das laufende Schuljahr nicht mehr möglich. Die Ferienbetreuung kann nur bis zum Schulhalbjahr (01.02) abgemeldet werden.
Bei Änderungen im Umfang der Ganztagesschule gelten die Regeln der jeweiligen Schule. Sie erfolgen grundsätzlich über die jeweilige Schule.
- Stand Mai 2024 -